Facharztprüfung Bayern 

Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe
(Frauenarzt)

Weiterbildungszeit:

Die Weiterbildung im Fach Frauenheilkunde umfasst:

60 Monate bei einem Weiterbilder an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2, davon können

• 6 Monate in einem anderen Gebiet angerechnet werden

• bis zu 12 Monate in den Schwerpunktweiterbildungen des Gebietes angerechnet werden

• bis zu 24 Monate im ambulanten Bereich abgeleistet/angerechnet  werden

und 80 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 8 in Psychosomatische Grundversorgung

Bevor man sich für eine Weiterbildungsstelle entscheidet sollte man überprüfen, ob diejenige Klinik auch die angestrebte Weiterbildungsbefugnis  hat. Nicht alle Kliniken besitzen die volle Weiterbildungsbefugnis, teilweise ist die Weiterbildungsbefugnis auf einen Zeitraum (z.B. 3 Jahre) begrenzt. Dies lässt sich auf der Homepage der Bayerischen Landesärztekammer nachlesen und überprüfen.

www.blaek.de – Weiterbildung – Befugnisse

Dort sind die derzeitigen Weiterbildungsbefugten und die Weiterbildungsbefugnis der einzelnen Klinik/Praxis aufgeführt.

Über die Inhalte des Facharztes  kann man sich ebenfalls auf der Homepage der BLÄK informieren.

www.blaek.de – Weiterbildung – Weiterbildungsordnung 2004 – aktuelle Beschlüsse Oktober 2011

Auf dieser Seite findet sich direkt unter dem ersten Link eine Übersicht der geforderten Inhalte mit den Dokumentationsbögen, die man am Ende bei der BLÄK einreichen muss. Diese Inhalte gehen über den Rahmen dieser Informationsseite. Es empfiehlt sich aber beizeiten diese Seiten zu studieren, um ein Gefühl für die geforderten Tätigkeiten zu bekommen.

Auszug:

„Das Gebiet Frauenheilkunde und Geburtshilfe umfasst die Erkennung, Vorbeugung, konservative und operative Behandlung sowie Nachsorge von geschlechtsspezifischen Gesundheitsstörungen der Frau einschließlich plastisch-rekonstruktiver Eingriffe, der gynäkologischen Onkologie, Endokrinologie, Fortpflanzungsmedizin, der Betreuung und Überwachung normaler und gestörter Schwangerschaften, Geburten und Wochenbettverläufe sowie der Prä- und Perinatalmedizin und die Proktologie, soweit für Erkrankungen des Gebietes erforderlich.“

Da alle diese Kenntnisse am Ende der Weiterbildung bescheinigt werden müssen, empfiehlt es sich z. B. bei kleineren Häusern, die keine Ambulanzen oder Spezialsprechstunden (Endokrinologie, Urogynäkologie) anbieten, nachzufragen, wie die Weiterbildungsmaßnahmen hier organisiert sind. (Austausch? Kurse? Freistellung für Hospitation?)

Insgesamt sind besonders jene Häuser als günstig einzustufen, welche ein „Curriculum“ anbieten, d.h. eine festgelegte Rotation in der man alle Stationen, welche für den Facharzt notwendig sind durchlaufen kann. Es bringt dem Weiterbildungsassistenten wenig, dass am Haus ein großes Brustzentrum ist, wenn er nicht dort hinrotieren kann. Daher beim Bewerbungsgespräch ruhig den Weiterbilder danach fragen und sich bei einer Hospitation bei den Kollegen erkundigen, ob dies auch umgesetzt wird.

Außerdem sieht die Weiterbildungsordnung pro Jahr ein verpflichtendes Gespräch zwischen Weiterbilder und Weiterzubildenden vor. Es empfiehlt sich dies auch wahrzunehmen, um den Weiterbildungsverlauf zu rekapitulieren und auch dem Weiterbilder die noch fehlenden Inhalte ins Gedächtnis zu rufen.

Ein weiterer Punkt ist die Ausbildung in Psychosomatik, dies ist in der derzeitigen Weiterbildungsordnung als 80 Stunden kostenpflichtiger Kurs vorgesehen. Hier ist es vor allem für die Facharztplanung wichtig, dass 30 Stunden dieser Ausbildung aus einer Balintgruppe, die über mindestens 6 Monate laufen muss, bestehen. Hier empfiehlt es sich nicht erst im letzten Ausbildungsjahr anzufangen.