Gründung 

Darstellung der Geschichte

Die folgende Darstellung der Geschichte der BGGF zitiert aus dem Buch "Die Bayerische Gesellschaft für Geburtshilfe und Frauenheilkunde - Eine Dokumentation anlässlich ihres 75jährigen Bestehens" von Josef Zander und Fritz Zimmer, erschienen 1987 bei Urban & Schwarzenberg. Soweit erforderlich wurden einige Textstellen aktualisiert. Diese sind kursiv gekennzeichnet.


Geschichte der Bayerischen Gesellschaft für Geburtshilfe und Frauenheilkunde
Josef Zander

Am 28. Januar 1987 vollendete die Bayerische Gesellschaft für Geburtshilfe und Frauenheilkunde ihr 75. Lebensjahr. Sie entstand aus der Fusion der Münchener Gynäkologischen Gesellschaft und der Fränkischen Gesellschaft für Geburtshilfe und Frauenheilkunde. Erstere wäre heuer (1987) 103, letztere 85 Jahre alt. Die Gründung der Bayerischen Gesellschaft für Geburtshilfe und Frauenheilkunde ist besonders mit Würzburg und dem in dieser Stadt wirkenden Geheimrat Professor Dr. MAX HOFMEIER und ebenso mit Geheimrat Professor Dr. ALBERT DÖDERLEIN aus München verbunden.



Franz Winckel




Franz Winckel (1837-1911)
Begründer der Münchener Gynäkologischen Gesellschaft

 

 

 

Die Münchener Gynäkologische Gesellschaft

Am 10. Oktober 1884 versammelten sich im klinischen Hörsaal der Kgl. Universitäts-Frauenklinik in München abends um 7 Uhr dreizehn Münchener Ärzte und beschlossen auf Antrag des damaligen Direktors der Universitäts-Frauenklinik, Geheimrat Professor Dr. FRANZ WINCKEL (Abbildung), eine spezielle gynäkologische Gesellschaft zu gründen. Das handschriftliche Protokoll dieser Gründungsversammlung hat folgenden Wortlaut:

"Die Begründung einer speziellen, gynäkologischen Gesellschaft wurde von Herrn Geheimrath WINCKEL für München als wünschenswert bezeichnet, und dieses motiviert durch die von einer solchen Vereinigung spezieller Fachgenossen gebotene mannigfache Anregung. Als Grundlage der für eine derartige Vereinigung nothwendigen Statuten wurden jene der Dresdner Gynäkologischen Gesellschaft vorgeschlagen und diesselben zu weiterer Prüfung empfohlen. Auf einen Antrag des Herrn Geheimrath WINCKEL hin wird Herr Privatdozent Dr. FROMMEL durch Akklamation zum Vorsitzenden erwählt und übernimmt alsbald die Geschäftsleitung. Das Amt des Schriftführers wird Herrn OVERLACH übertragen. In einem längeren Vortrag gibt nun Herr Geheimrath WINCKEL einen Bericht über die allgemeinen medizinischen und hygienischen Einrichtungen der Heilanstalten und speziell der gynäkologischen-geburtshilflichen Institute zu Belgrad, Bukarest, Odessa und Tiflis, welche der Vortragende gelegentlich einer Ferienreise einer eingehenden Besichtigung zu unterziehen Gelegenheit hatte.

Schluß der Sitzung 8.30 Uhr abends."

Zwei Wochen später, am 24. Oktober 1884 abends um 7 Uhr fand die 2. Versammlung statt. Das Protokoll lautet:

"Nach Verlesung des Protokolls der Sitzung vom 10. Oktober 1884 wurden von Herrn FROMMEL drei Uterusmyome demonstriert und über die bezüglichen Operationen Mittheilungen gemacht. Herr STUMPF gibt ein Referat von OLSHAUSENS: "Klinische Beiträge zur Gynäkologie und Geburtshilfe". Es folgt die Berathung und Annahme der Statuten der Dresdner Gynäkologischen Gesellschaft mit Abänderung der §§ 5, 7, 8, 10, 11 mit folgendem Wortlaut:

§ 5
Die Wahl des Vorstandes findet auf 2 Jahre in der 1. Oktobersitzung statt.
§ 7
Die Sitzungen finden in der Regel zweimal im Monat, und zwar jedesmal an einem Freitag von sieben bis spätestens neun Uhr statt.
§ 8
Der Vortrag eines Mitgliedes darf nicht mehr als dreiviertel Stunden Zeit in Anspruch nehmen, und muß das Thema desselben dem Sekretär bis Montag Mittag vor dem Sitzungstage angezeigt sein.
§ 10
Der jährliche Beitrag der ordentlichen Mitglieder beträgt 6,-M, welcher zu Anfang Oktober von dem Sekretär erhoben wird.
§ 11
Eine Revision dieser Statuten muß mindestens alle 2 Jahre stattfinden.

Auf Antrag des Herrn FROMMEL wird Herr STIELER zum stellvertretenden Vorsitzenden, Herr KLEMM zum stellvertretenden Sekretär gewählt.
Herr FROMMEL gibt ein Referat über BURCKHARDS: "Systematische Behandlung der Hysterie und Neurasthenie", woran sich eine längere Debatte schließt. Schluß der Sitzung 9.45 Uhr abends."
Seitdem wurde der Verlauf der Versammlungen der Münchener Gynäkologischen Gesellschaft bis zum 4. Februar 1892 in einem Protokollbuch durch den jeweiligen Schriftführer der Gesellschaft handschriftlich dokumentiert. Das Protokollbuch von 1892 bis 1915 liegt nicht mehr vor. Für die Jahre 1915 bis 1935 ist wieder ein ausführliches Protokollbuch vorhanden.

Neben den Protokollbüchern wurden in getrennten Büchern Besuchs- bzw. Präsenzlisten geführt. Sie liegen für alle Sitzungen vom 7. November 1898 bis zum 7. Juni 1935 vor. Die Teilnehmer an den Sitzungen trugen sich jeweils getrennt als Mitglieder und Gäste persönlich in diese Listen ein.
Aus der Kombination der Protokoll- und Präsenzbücher lässt sich ein detailliertes Bild über die Aktivitäten der Münchener Gynäkologischen Gesellschaft ermitteln.

Bis Ende 1884 fanden insgesamt vier und im Jahre 1885 zehn Sitzungen statt. Anfang 1886 wurde Dr. JOSEPH GOSSMANN zum neuen Vorsitzenden gewählt. 1886 bis 1887 trat die Gesellschaft jeweils achtmal zusammen. Ende 1888 gab GOSSMANN sein Amt an den Geheimrat FRANZ WINCKEL ab, auf dessen Initiative die Gesellschaft gegründet worden war. Im folgenden Jahr tagte die Gesellschaft jedoch nicht. Erst 1890 fanden unter der Leitung von FRANZ WINCKEL wieder sieben Sitzungen statt.

Offensichtlich hatte sich die Gesellschaft zunächst mit der Vorstellung, sie könne zweimal im Monat zusammenfinden, übernommen. Aus den Protokollen geht hervor, daß es immer wieder zu Terminschwierigkeiten kam.

1886 zählte die Gesellschaft 27, im Januar 1890 24 und im März 1895 26 Mitglieder. Die Zahl der Mitglieder blieb somit im ersten Jahrzehnt der Entwicklung der Gesellschaft verhältnismäßig konstant.

Von 1899 bis 1910 fanden mit großer Regelmäßigkeit jährlich neun bis zehn Sitzungen statt. Bis etwa Ende 1907 nahmen jeweils etwa zehn bis zwölf Mitglieder und zusätzlich vier bis acht Gäste an den einzelnen Sitzungen teil. Ende 1907 stieg die Teilnehmerzahl an den Sitzungen auf 20 bis 25 und gelegentlich auch 30 Mitglieder an. Dazu kamen etwa vier bis acht Gäste.

Die ursprünglichen Statuten der Gesellschaft wurden zwischenzeitlich geändert. Die Statuten vom 1. April 1910 liegen in gedruckter Form vor. Diese Statuten zeigen, daß die Gesellschaft aus ihren ersten Erfahrungen gelernt hatte. Die Dauer der Vorträge wurde auf höchstens 20 Minuten gekürzt. Die Sitzungen sollten nur noch einmal im Monat mit Ausnahme der Ferienmonate erfolgen.

Nach der Vereinigung der Fränkischen Gesellschaft für Geburtshilfe und Frauenheilkunde und der Münchener Gynäkologischen Gesellschaft zur Bayerischen Gesellschaft für Geburtshilfe und Frauenheilkunde im Januar 1912 gab die Münchener Gesellschaft ihr Eigenleben nicht auf. Die Zahl der Sitzungen wurde jedoch in den folgenden Jahren reduziert. Dabei spielt wohl auch der 1. Weltkrieg eine Rolle. Zwischen 1921 und 1934 tagte die Gesellschaft mit einigen Ausnahmen durchschnittlich etwa viermal jährlich. Die Teilnehmerzahl an den einzelnen Sitzungen nahm auch nach der Fusion in den Jahren des 1. Weltkriegs nicht wesentlich ab, die Zahl der Gäste nahm jedoch deutlich zu. Nicht selten nahmen mehr Gäste als Mitglieder an Sitzungen teil. Bei einigen Versammlungen war die Zahl der Gäste dreimal größer als die Zahl der Mitglieder. Offensichtlich gelang es der Münchener Gynäkologischen Gesellschaft, aktuelle Themen zu behandeln, welche auch für Nicht-Mitglieder von großem Interesse waren. In den Jahren 1929-1931 ist ein Nachlassen des Interesses zu beobachten. Es beteiligten sich nunmehr nur noch zehn bis fünfzehn Mitglieder bei etwa gleicher Zahl der Gäste.

Nach einer erneuten Erweiterung der Statuten wurde am 28. Mai 1914 ein Vertrag zwischen dem Ärztlichen Verein München (e. V.) und der Münchener Gynäkologischen Gesellschaft abgeschlossen. Demnach wurde von diesem Zeitpunkt an die Münchener Gynäkologische Gesellschaft eine Abteilung des ärztlichen Vereins. Es war vorgesehen, daß dies auch in ihrer Benennung zum Ausdruck kommen sollte. Diese Absicht ist jedoch in der Praxis nicht realisiert worden.

Von ihrem Recht, Ehrenmitglieder und korrespondierende Mitglieder zu wählen, machte die Gesellschaft zunächst sehr reichen Gebrauch. So gab es im Januar 1915 allein 29 Ehrenmitglieder und 26 korrespondierende Mitglieder aus aller Welt. Die Zahl der ordentlichen Mitglieder lag im gleichen Jahr bei 74. Außerdem gab es sieben auswärtige Mitglieder. Bis 1924 hatte sich jedoch die Zahl der Ehrenmitglieder auf acht und der korrespondierenden Mitglieder auf 14 verringert, während die Zahl der ordentlichen Mitglieder im wesentlichen unverändert blieb. Im nächsten Jahrzehnt bis 1934 verringerte sich die Zahl der Ehrenmitglieder weiter. Neue Ehrenmitglieder wurden in dieser Zeit offensichtlich nicht mehr gewählt. Die Zahl der ordentlichen Mitglieder war vorübergehend bis auf 83 angestiegen. Im Mai 1934 lag sie wieder bei 72. Dazu kamen 16 auswärtige Mitglieder.

Die Fränkische Gesellschaft für Geburtshilfe und Frauenheilkunde

Geheimrat Prof. Dr. MAX HOFMEIER, Direktor der Würzburger Universitäts-Frauenklinik, war der entscheidende Initiator für die Gründung der Fränkischen Gesellschaft für Geburtshilfe und Frauenheilkunde im Jahr 1902. Als 1. Vorsitzender leitete er die Geschicke der Gesellschaft in den ersten 15 Versammlungen bis 1907. 1908 wurde er für ein Jahr wieder gewählt. Schließlich wurde er am 13. Mai 1911 in Bamberg zum dritten Mal als 1. Vorsitzender gewählt. In der Generalversammlung der Fränkischen Gesellschaft stellte er am 28. Januar 1912 den Antrag zur Verschmelzung der Fränkischen Gesellschaft für Geburtshilfe und Frauenheilkunde mit der Münchener Gynäkologischen Gesellschaft zu einer gemeinsamen Bayerischen Gesellschaft.

Die 1. Sitzung der Fränkischen Gesellschaft war am 25. Oktober 1902 in Nürnberg. Insgesamt fanden 28 wissenschaftliche Sitzungen statt. Die letzte Tagung der Fränkischen Gesellschaft fand am 11. November 1911 statt, die letzte Generalversammlung zur Beschlußfassung am 28. Januar 1912, eine halbe Stunde vor der Sitzung der nunmehr vereinigten Bayerischen Gesellschaft.

Die Sitzungsberichte der Fränkischen Gesellschaft für Geburtshilfe und Frauenheilkunde wurden für die Jahre 1905 bis 1911 in der Münchener Medizinischen Wochenschrift sehr ausführlich veröffentlicht. Nach den Statuten fanden die Sitzungen abwechselnd in Nürnberg, Würzburg, Erlangen und Bamberg statt.

1905 zählte die Gesellschaft 128 Mitglieder. In den folgenden Jahren sank jedoch die Mitgliederzahl kontinuierlich bis auf 84 Mitglieder im Jahre 1911. Über die Teilnehmerzahl an den einzelnen Sitzungen liegen nur sporadische Angaben vor. Anläßlich der 17. Sitzung am 20. Oktober 1907 in Bamberg wurden 30 Teilnehmer, in der nachfolgenden Sitzung in Nürnberg 20 und in der 26. Sitzung in Würzburg 30 Teilnehmer gezählt.

In der Regel begannen die Sitzungen mit Demonstrationen von Einzelbeobachtungen. Dazu lagen meist zahlreiche Anmeldungen vor. Die Zahl der Vorträge lag zunächst bei sechs bis zehn, seit Mitte 1904 spielte sie sich auf drei bis vier Vorträge ein. Der Sitzungsbeginn lag regelmäßig in den Nachmittagsstunden, etwa zwischen 2 und 5 Uhr. Die Programme enthielten auf der Rückseite jeweils die Ankunfts- und Abfahrtszeiten der Züge.

In den letzten Jahren gab es offensichtlich Probleme über den Tag, den Beginn und auch den Ort der Sitzungen. So stellte HOFMEIER in der 24. Sitzung am 20. Januar 1910 in Erlangen den Antrag, daß von nun an die Sitzungen ständig in Nürnberg, und zwar möglichst in den Abendstunden des Samstags, abgehalten werden sollten. Dieser Antrag wurde einstimmig angenommen, hat sich aber später offensichtlich nicht durchsetzen können.

 

Gründung der Bayerischen Gesellschaft für Geburtshilfe und Frauenheilkunde am 28. Januar 1912

Am 12. Juni 1910 fand im Saal der Poliklinik in Nürnberg erstmalig eine gemeinsame Sitzung der Münchener Gynäkologischen Gesellschaft und der Fränkischen Gesellschaft für Geburtshilfe und Frauenheilkunde statt. Die Fränkische Gesellschaft wurde durch Herrn SIMON, die Münchener Gesellschaft durch Herrn AMANN als Vorsitzende vertreten. Schon in der 25. Sitzung, am 20. April 1910, hatte der 1. Vorsitzende der Fränkischen Gesellschaft, laut dem handschriftlichen Protokoll, einen Brief der Münchener Gynäkologischen Gesellschaft verlesen, „in welchem die gemeinsame Sitzung am 12.6.1910 in Nürnberg gutgeheißen wird“. Es ist deshalb anzunehmen, daß die Initiative zu einer ersten Zusammenkunft der beiden Gesellschaften von der Fränkischen Gesellschaft ausging. Ob damals schon an eine spätere Verschmelzung der beiden Gesellschaften gedacht wurde, ist unbekannt. Einige Beschlüsse der Fränkischen Gesellschaft in ihrer 25. Sitzung über die zukünftige Gestaltung ihrer eigenen Zusammenkünfte lassen eher daran zweifeln.

Eine zweite gemeinsame Sitzung der beiden Gesellschaften auf Gegeneinladung der Münchener Gynäkologen kam dann am 29. Januar 1911 im großen Hörsaal der Königlichen Universitäts-Frauenklinik in München zustande. Die Frauenklinik befand sich damals im heutigen Postscheckamt in der Sonnenstraße.

Es wurden 76 Teilnehmer gezählt, davon allerdings nur 13 Mitglieder der Fränkischen Gesellschaft. Im Protokoll des Schriftführers der Fränkischen Gesellschaft Dr. BECKH heißt es:

"Begrüßung durch den Vorsitzenden der M. G., Herrn Professor AMANN, welcher anregt, die gemeinsamen Sitzungen weiter zu pflegen und noch einmal in Würzburg eine Sitzung abzuhalten. Dazu sprechen HOFMEIER und DÖDERLEIN.“

Demnach ist anzunehmen, daß inzwischen die Fusion der beiden Gesellschaften mehr oder weniger beschlossene Sache war. Die umfangreichen Programme der beiden gemeinsamen Tagungen hatten gezeigt, daß durch eine Fusion das wissenschaftliche Spektrum der Tagungen wesentlich erweitert werden konnte.

In der Generalversammlung der 27. Sitzung der Fränkischen Gesellschaft in Bamberg am 13. Mai 1911 wurde ihr Begründer MAX HOFMEIER wieder zum 1. Vorsitzenden, Professor SEITZ aus Erlangen zum 2. Vorsitzenden, Dr. HÄBERLE, Assistenzarzt an der Würzburger Klinik, zum Schriftführer gewählt. Es war für die Fusion der beiden Gesellschaften offensichtlich ein starker Vorstand auf seiten der Fränkischen Gesellschaft erwünscht.

Die 28. und letzte wissenschaftliche Sitzung der Fränkischen Gesellschaft fand am 11. November 1911 in Erlangen statt, also genau zwei Monate vor der Konstituierung der Bayerischen Gesellschaft für Geburtshilfe und Frauenheilkunde in Würzburg. Im Protokoll heißt es nach der Beschreibung der Demonstrationen:

„Herr HOFMEIER stellt den Antrag, daß zur Bestätigung bezüglich der Verschmelzung der Fränkischen Gesellschaft für Geburtshilfe und Gynäkologie mit der Münchener Gynäkologischen Gesellschaft eine Generalversammlung einberufen werde. Antrag wird einstimmig angenommen.“

Diese Generalversammlung der Fränkischen Gesellschaft erfolgte am 28. Januar 1912 in Würzburg, eine halbe Stunde vor der erneuten gemeinsamen Sitzung mit der Münchener Gynäkologischen Gesellschaft. Letztere wird seitdem auch als 1. Sitzung der Bayerischen Gesellschaft für Geburtshilfe und Frauenheilkunde bezeichnet. Die Fränkische Gesellschaft trug in den offiziellen Sitzungsberichten seit 1905 meist die Bezeichnung „Fränkische Gesellschaft für Geburtshilfe und Frauenheilkunde“. „Geburtshilfe und Frauenheilkunde“ wurden später in den Namen der Bayerischen Gesellschaft übernommen.

Das Protokoll der Generalversammlung am 28. Januar 1912 hat folgenden Wortlaut:

„HOFMEIER stellt den Antrag einer Verschmelzung der Fränkischen Gesellschaft für Geburtshilfe und Frauenheilkunde mit der Münchener Gynäkologischen Gesellschaft. Der Antrag wird einstimmig angenommen. Dr. REICHOLD spricht im Namen einer Reihe praktizierender Ärzte sein Bedauern über die Auflösung der Fränkischen Gesellschaft aus. SIMON spricht Herrn Geheimrat HOFMEIER im Namen der Mitglieder der Fränkischen Gesellschaft den Dank aus, für die Gründung der Fränkischen Gesellschaft und für die reiche Belehrung.“

Die Fränkische Gesellschaft wurde demnach formal aufgelöst. Demgegenüber blieb die Münchener Gynäkologische Gesellschaft, wie bereits erwähnt, mit eigenen Sitzungen bestehen. Das Protokoll hat folgenden Wortlaut:

„In einer gemeinsamen Sitzung der Fränkischen und Münchener Gynäkologischen Gesellschaft wird aufgrund gemeinsamen Beschlusses der Gesellschaften eine Bayerische Gesellschaft für Geburtshilfe und Frauenheilkunde konstituiert mit der Bestimmung einer zweimaligen Sitzung jeden Jahres. Wahl des Vorstandes:

I. Vorsitzender: HOFMEIER, Würzburg
II. Vorsitzender: DÖDERLEIN, München
I. Schriftführer: HÄBERLE, Würzburg
II. Schriftführer: MIRABEAU, München
Kassierer: ROSENFELD, Nürnberg

Vorsitz: HOFMEIER Schriftführer: HÄBERLE“

Eine erste Mitteilung über die konstituierende Tagung in Würzburg wurde in der Monatsschrift für Geburtshilfe und Gynäkologie veröffentlicht.

Die 2. Sitzung der neukonstituierten Bayerischen Gesellschaft fand am 7. Juli 1912 in München im Hörsaal der Universitäts-Frauenklinik in der Sonnenstraße statt. Es nahmen 27 Mitglieder und zehn Gäste teil. Den Vorsitz hatte ALBERT DÖDERLEIN. Er demonstrierte zu Beginn das Modell der neu zu erbauenden Münchener Universitäts-Frauenklinik in der Maistraße.

Es folgten am 9. Februar 1913 im Luitpold-Haus am Königsgraben in Nürnberg die 3. Sitzung und am 7. Dezember 1913 wiederum in der Münchener Universitäts-Frauenklinik die 4. Sitzung der Bayerischen Gesellschaft. Diese Sitzungen standen unter dem Vorsitz von MAX HOFMEIER.

DÖDERLEIN berichtete auf der 4. Sitzung eingehend über seine ersten spektakulären Erfolge der Karzinombehandlung mit Mesothorium. GUSTAV KLEIN, Direktor der gynäkologischen Poliklinik in München, berichtete anschließend über primäre Ergebnisse der kombinierten Karzinombehandlung mit Mesothorium und Röntgenstrahlen sowie über intravenöse Injektionen. Fünfzehn Persönlichkeiten (darunter VON SEUFERT, München; AMANN, München; SEITZ, Erlangen; POLANO, Würzburg; MAIER, Tübingen und HOFMEIER, Würzburg) beteiligten sich an der äußerst lebhaften Diskussion. 42 Mitglieder der Bayerischen Gesellschaft und 26 Gäste nahmen teil. Im Anschluß an die Diskussion der neuen Behandlungsmethoden wurde auf Vorschlag von SEITZ von den Sitzungsteilnehmern eine Resolution gefaßt. Die Münchener Zeitung berichtete darüber am folgenden Tag:

„Die von 68 Ärzten besuchte Versammlung der Bayerischen Gesellschaft für Geburtshilfe und Frauenheilkunde beehrt sich aufgrund der Vorträge, Demonstrationen und der ausführlichen Diskussion über die Behandlung des Krebses mit radioaktiven Strahlen einstimmig die Überzeugung auszusprechen, daß die Beschaffung solcher Stoffe von seiten des Staates zur Fortsetzung der Forschung und im Interesse der Krebskranken eine dringende Notwendigkeit ist.

Sie begrüßt dankbar die von seiten des kgl. Kultusministeriums ausgesprochene Absicht, eine diesbezügliche Vorlage noch in dieser Budgetperiode in den Landtag einzubringen.“

Um 17.15 Uhr wurde die Sitzung, welche schon um 13 Uhr c.t. begonnen hatte, beendet. Neun weitere im Programm vorgesehene Vorträge konnten nicht mehr gehalten werden.

Für die 5. Sitzung der Bayerischen Gesellschaft am 25. Januar 1914 in Nürnberg war die Neuwahl des Vorstandes vorgesehen. HOFMEIER, welcher diese Sitzung noch leiten sollte, war durch Krankheit verhindert. Zum neuen Vorsitzenden wurde ALBERT DÖDERLEIN gewählt.

Zehn Jahre später, 1924, wurde HOFMEIER das erste Ehrenmitglied der Gesellschaft. Er verstarb 1927 im Alter von 73 Jahren. Seine Persönlichkeit ist in ganz besonderer Weise mit der Gründung der Bayerischen Gesellschaft für Geburtshilfe und Frauenheilkunde vor nunmehr 75 Jahren verbunden. Der Verlauf der ersten Sitzungen zeigte schon, daß der Entschluß zur Gründung dieser Gesellschaft richtig und zukunftsweisend war.

Die Einladungen der Tagungen der Gesellschaft hatten über viele Jahre eine einheitliche Form. Es fällt heute wohltuend auf, daß auf diesen Einladungen auf jede Form der industriellen Werbung verzichtet wurde.

Im Protokoll der ersten Tagungen der Bayerischen Gesellschaft wird über die Statuten nichts berichtet. Auch der Bericht über die konstituierende Sitzung in Würzburg am 28. Januar 1911 in der Monatsschrift für Geburtshilfe und Gynäkologie (35, 758-774, 1912) enthält keine Angaben. Die ältesten bei den Akten vorliegenden Statuten der Bayerischen Gesellschaft lassen sich nicht genau datieren.

Eine Eintragung der Bayerischen Gesellschaft für Geburtshilfe und Frauenheilkunde in das Vereinsregister ist in den ersten vier Jahrzehnten ihres Bestehens, wie wir später noch sehen werden, nicht erfolgt.

Bei den Akten der Gesellschaft findet sich ein interessanter Schriftwechsel zwischen Professor HERMANN WINTZ aus Erlangen, dem damaligen 1. Vorsitzenden der Bayerischen Gesellschaft, und Professor AUGUST MAYER aus Tübingen für die Oberrheinische Gesellschaft aus dem Jahre 1928. Offensichtlich hatte WINTZ die Gründung einer Süddeutschen Gynäkologen-Gesellschaft angeregt. Man dachte sowohl an die Auflösung der beiden Gesellschaften und die Gründung einer gemeinsamen, als auch an die Möglichkeit, einmal im Jahr gemeinsam, das zweite Mal getrennt zu tagen. Als Tagungsort war Stuttgart vorgesehen. In der Sitzung der Oberrheinischen Gesellschaft Anfang November 1928 wurden entsprechende Anträge auch beraten. Am 5. November 1928 schrieb AUGUST MAYER an HERMANN WINTZ:

„Wir haben gestern in der Oberrheinischen Gesellschaft Ihre Anträge beraten. Das Ergebnis ist folgendes: Die Gesellschaft ist einmütig der Meinung, daß wir unser Eigendasein bewahren sollen. Auch die Schweiz legt darauf Wert.“

Wiedergründung der Bayerischen Gesellschaft für Geburtshilfe und Frauenheilkunde e.V. nach dem 2. Weltkrieg im Jahre 1951 und erste Nachkriegstagung am 17./18. Mai 1952 in Würzburg

Die letzte Versammlung vor dem 2. Weltkrieg fand am 26. Februar 1939 statt. Die letzte Vorstandswahl erfolgte 1938. Nach den damaligen Statuten hätte spätestens 1941 eine Neuwahl erfolgen müssen. Diese unterblieb jedoch. Der Vorsitzende war damals Dr. ANTON HENGGE (= 1945) aus München. Während des Krieges und in den ersten Nachkriegsjahren hat die Gesellschaft nicht mehr getagt. Zehn Jahre nach der letzten Vorkriegsversammlung, am 1. Juni 1949, wandte sich Professor KARL BURGER, Direktor der Universitäts-Frauenklinik in Würzburg, an Professor Dr. HEINRICH EYMER, den damaligen Direktor der I. Universitäts-Frauenklinik in München, mit folgenden Zeilen:

„Sehr verehrter Herr EYMER!
Gestatten Sie, daß ich heute mich mit einer Anfrage an Sie wende. Es handelt sich um die Wiedererweckung der Bayerischen Gesellschaft für Geburtshilfe und Gynäkologie. Vielleicht wird es auch Ihnen so ergangen sein, daß Sie immer wieder angegangen werden, warum gerade in Bayern unsere Gesellschaft nicht wieder erstanden ist. Ich wäre Ihnen deshalb sehr dankbar, wenn Sie mir Ihre Ansicht mitteilen würden, wie Sie über eine Neugründung dieser Gesellschaft denken.“

EYMER antwortete in seinem Brief an BURGER vom 18. Juni 1949:

„Sehr verehrter Herr BURGER!
Schon lange bin ich dabei, der “Bayerischen Gesellschaft für Geburtshilfe und Frauenheilkunde“ zur Wiederbelebung zu verhelfen. Sie war ja immer sehr gut besucht und auch von weit her kamen Kollegen, um unseren interessanten Sitzungen beizuwohnen. Öfters haben wir auch wertvolle Referate gehabt. Die Neugründung scheitert zunächst an dem nicht vorhandenen Interesse der oberen Stelle. Vielmehr wurde die Wiedergründung der „Münchener Gesellschaft“ betrieben, die jetzt im Gange ist. Dabei hat die „Münchener Gesellschaft“ in den letzten Jahren ihres Bestehens ein Scheindasein geführt. Ich bin also auch prinzipiell für eine Wiedererweckung der „Bayerischen Gesellschaft“. Das müßte aber so vor sich gehen, daß ein Teil der früheren Mitglieder schriftlich die Wiederaufmachung wünscht, und daß dann beim Amtsgericht die nötigen Schritte getan werden. Das könnte von hier aus geschehen.“

Gleichzeitig schlug EYMER einige Veränderungen der alten Statuten vor. In weiteren Briefen an BURGER meint EYMER, daß es vielleicht keiner besonderen Gründungszeremonie bedürfe, sondern daß es genügen würde, dem Amtsgericht lediglich das Wiederaufleben der Gesellschaft zu melden. Eine Ansicht, die dann auch von BURGER geteilt wurde.

In der Folge stellten sich jedoch unerwartete Schwierigkeiten ein. Man ging bis dahin davon aus, daß die Gesellschaft im Verlauf der Jahrzehnte vor dem 2. Weltkrieg beim Registergericht in Würzburg eingetragen worden war. Eine entsprechende Anfrage am 17. Oktober 1950 führte zunächst zu dem Ergebnis, daß sämtliche Akten bei dem Luftangriff auf Würzburg am 16. März 1945 vernichtet worden seien. Der Verein gelte somit de jure noch immer als eingetragen. Es gehe also lediglich um die Wiedereintragung in das mittlerweile neu angelegte Vereinsregister. Im Verlauf der weiteren Bemühungen stellte das Würzburger Registergericht eine Reihe von sehr präzisen Fragen über die Vorgeschichte der Gesellschaft von 1912 bis zum 16. März 1945. EYMER faßte die Antworten zu diesen Fragen in einem Begleitschreiben zu einem Brief an BURGER vom 1. Dezember 1950 zusammen:

„Die Statuten von 1912 liegen vor. Sie wurden bis zum 16. III. 1945 nicht geändert.

Die letzte Generalversammlung der Bayerischen Gesellschaft für Geburtshilfe und Frauenheilkunde fand am 26. II. 1939 statt unter dem Vorsitz von Dr. HENGGE, der inzwischen verstorben ist. Infolge Ausbruchs des Krieges, während des ganzen Krieges und auch während der Nachkriegszeit hat keine Versammlung stattgefunden. Somit konnte während dieser Zeit auch keine neue Vorstandswahl durchgeführt werden.

Die letzte Vorstandswahl vor dem 26. II. 1939 hat im Jahre 1938 stattgefunden, sodaß laut Statuten diese Vorstandschaft bis 1941 bestanden hätte. Die Vorstandschaft bestand aber kontinuierlich weiter, da infolge der Kriegsverhältnisse keine Generalversammlung mit Neuwahl stattfinden konnte. Es ist somit kein Vorstand im gesetzlichen [Sinne] vorhanden und es muß daher vom Registergericht die Wiedereintragung des Vereins persönlich oder in notariell beglaubigter Form beantragt werden, ebenso die Bestellung einer Persönlichkeit als einstweiligen Vorstand gem. § 29 BGB.

Es soll Professor BURGER, Direktor der Univ.-Frauenklinik Würzburg, als einstweiliger Vorstand beantragt werden. Die am 16. III. 1945 gültigen Satzungen und Statuten können, wenn nötig, vorgelegt werden. Sie liegen, wie das Vereinsregister Würzburg mitteilt, bei diesem noch vor.

Die Gemeinnützigkeit des Vereins war anerkannt worden.

Wenn vom Registergericht Würzburg der Vorstand von amtswegen bestellt ist, dann soll eine neue Generalversammlung einberufen werden, in der eine ev. Änderung der Statuten und Neuwahl der Vorstandschaft stattzufinden hätte. Es würde genügen, wenn unter dem Vorsitz von Prof. BURGER diese Generalversammlung im kleinen Kreise in Würzburg stattfinden würde.“

Ein Brief von EYMER an BURGER vom 12. Dezember 1950 brachte schließlich eine überraschende Klärung:

„Die neuen Nachforschungen am Gericht haben nämlich ergeben, daß die Bayerische Gesellschaft für Geburtshilfe und Frauenheilkunde mit den vorliegenden alten Statuten niemals als Verein im Vereinsregister eingetragen gewesen sein konnte, da die Statuten in der alten Fassung nicht den Änderungen des BGB entsprechen. Nun habe ich eine neue Zusammenstellung der Statuten vornehmen lassen bzw. die nach dem BGB erforderlichen Ergänzungen eingefügt. Ich sende Ihnen ein Exemplar zu, auf dem die Änderungen bzw. Ergänzungen rot unterstrichen sind und das in seiner jetzigen Fassung den Anforderungen des Gerichts entspricht. Nun wird es endlich möglich sein den Verein neu eintragen zu lassen. Doch muß vorher noch eine Mitgliederversammlung stattfinden, aus deren Beschlußfassung des Protokolls hervorgehen muß, daß
1. der Verein in das Vereinsregister eingetragen werden soll und
2. daß die Satzungen in der neuen Form angenommen werden und
3. wer zum Vorsitzenden gewählt worden und wer der stellvertretende Vorsitzende ist.
Ich würde vorschlagen, die Mitgliederversammlung nach dem Wintersemester, wenn also das Wetter schon etwas günstiger ist, nach München einzuberufen.“

Die Ergänzung der Statuten bezog sich im wesentlichen auf den Sitz des Vereins, die Eintragung in das Vereinsregister, den Mitgliederbeitrag, den Vorstand im Sinne des § 26 Abs.2 BGB, den Austritt von Mitgliedern und schließlich auch die schriftliche Niederlegung der Beschlüsse und ihre Gegenzeichnung durch den Vorsitzenden und Schriftführer.

Am 10. Februar 1951 lud EYMER auf Vorschlag von BURGER zur Wiedergründung der Gesellschaft am 22. Februar 1951 im Hörsaal der I. Universitäts-Frauenklinik München ein. Auf der Tagesordnung stand 1. die Wiedergründung des Vereins und 2. die Wahl des Vorsitzenden, seines Stellvertreters und weiterer Funktionäre. Die Wiedergründung erfolgte dann am 22. Februar 1951. Es wurde folgendes Protokoll erstellt:

„Am 22.2.1951, 20 Uhr, kamen im großen Hörsaal der I. Universitäts-Frauenklinik München auf Einberufung die auf der Liste eingeschriebenen Herren zusammen. Einstimmig wurde die Wiederaufmachung, respektive die Wiedergründung der „Bayerischen Gesellschaft für Geburtshilfe und Frauenheilkunde“ beschlossen. Es wurde beschlossen, Herrn Prof. Dr. KARL BURGER, den Direktor der Universitäts-Frauenklinik Würzburg zu bitten, die weiteren Schritte zur Bewerkstellung der Eintragung der Gesellschaft als Verein in Würzburg, wo die erste Gründung stattgefunden hatte, zu veranlassen. Ebenso wurde Herr Prof. Dr. BURGER gebeten, die 1. Vorstandschaft zu übernehmen und alles weitere zu veranlassen.“

Die nunmehr endgültige, erstmalige Eintragung der Bayerischen Gesellschaft für Geburtshilfe und Frauenheilkunde beim Registergericht Würzburg erfolgte am 6. April 1951. Die Satzung für die Neugründung wurde unterschrieben von: KARL BURGER, HEINRICH EYMER, WALTER RECH, OTMAR BAUER, JULIUS RIES, BARBARA HOLLENWEGER-MAYR und JOSEF BREITNER.

BURGER und EYMER einigten sich bis zum 23. November 1951 auf folgenden Vorstand:

1. Vorsitzender KARL BURGER (Würzburg)
Stellvertretender Vorsitzender HEINRICH EYMER (München)
Ständiger Schriftführer JOSEF BREITNER (München)
Schatzmeister OTMAR BAUER (München)
Beisitzer (als 2. Schriftführer) THEO BERWIND (Würzburg) HANS RUMMEL (Nürnberg).

Am 29. September 1951 wurden Professor KARL BURGER als Vorsitzender und Professor HEINRICH EYMER als stellvertretender Vorsitzender der Bayerischen Gesellschaft für Geburtshilfe und Frauenheilkunde beim Amtsgericht - Registergericht Würzburg im Vereinsregister Würzburg (Band III, Blatt 43) eingetragen. Damit war die Neugründung der Gesellschaft abgeschlossen.

Infolge der verzögerten Wiedergründung der Bayerischen Gesellschaft für Geburtshilfe und Frauenheilkunde kam auch ihre erste Nachkriegstagung relativ spät zustande. Sie fand am 17. und 18. Mai 1952 an der Universitäts-Frauenklinik Würzburg statt.

Professor KARL BURGER, der 1. Vorsitzende der Gesellschaft, leitete die Tagung. Dr. JOSEF BREITNER und Professor OTMAR BAUER, beide aus der I. Universitäts-Frauenklinik München, waren als Schriftführer und Schatzmeister tätig. Zu Beginn der Tagung überreichte Professor KARL BURGER die Urkunden für die Ehrenmitgliedschaft dem ehemaligen Frankfurter Ordinarius, Geheimrat Professor LUDWIG SEITZ, dem Begründer der neuen Würzburger Universitäts-Frauenklinik, Professor CARL JOSEF GAUSS und schließlich Professor HEINRICH EYMER aus München. Professor HANS RUMMEL aus Nürnberg hielt nach der dreizehnjährigen Unterbrechung der Tätigkeit der Gesellschaft den einleitenden Vortrag „Zur Geschichte der Bayerischen Gesellschaft für Geburtshilfe und Frauenheilkunde“. Es folgten 26 weitere Vorträge. JOSEF ZANDER, damals Assistent an der Marburger Klinik, hat in der „Geburtshilfe und Frauenheilkunde“ (12, 836-847, 1952) über die Vorträge und Diskussionen der Tagung ausführlich referiert. Die Bayerische Gesellschaft für Geburtshilfe und Frauenheilkunde zählte 1952 125 und im April 1953 127 Mitglieder.

Schon am 28. und 29. März 1953 erfolgte in Würzburg die 2. Nachkriegstagung der Gesellschaft ebenfalls unter der Leitung von KARL BURGER. Hauptthema war die Sterilität. WIMHÖFER aus Heidelberg berichtete über die konservative und RICHARD FIKENTSCHER aus München über die operative Behandlung der Sterilität der Frau.

Am 4. Februar 1953 teilte der Schatzmeister der Gesellschaft, Professor OTMAR BAUER, den Mitgliedern mit, daß die Österreichische Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe erstmalig in diesem Jahre in der Zeit vom 21. bis 22. Mai in Innsbruck eine Tagung veranstaltet. In seinem Schreiben heißt es:
„Die Österreichische Gesellschaft würde es sehr begrüßen, wenn viele Kollegen aus dem bayerischen Nachbarlande an der Tagung sich beteiligen würden.“

Die Innsbrucker Tagung wurde durch Professor SIEGFRIED TAPFER geleitet. Damit kam erstmalig wieder Kontakt mit den österreichischen Kollegen zustande. Er hat schließlich zu dem erfreulichen Ergebnis geführt, daß die Österreichische und Bayerische Gesellschaft in jedem zweiten Jahr gemeinsam tagen und zwar abwechselnd in Österreich und in Bayern.

Von besonderer Bedeutung für das kontinuierliche Wirken der Gesellschaft sind der Schatzmeister und der ständige Schriftführer. OTMAR BAUER war seit der Wiedergründung bis 1971 Schatzmeister der Gesellschaft. Ihm folgte von 1972 bis 1989 ARNULF WEIDENBACH. Von 1972 bis April 2003 verwaltete WOLF-DIETER JONATHA dieses Amt. Seit Mai 2003 wirkt Christoph Anthuber als Schatzmeister. JOSEF BREITNER blieb seit der Wiedergründung 1951 der Bayerischen Gesellschaft für Geburtshilfe und Frauenheilkunde e.V. bis 1962 ihr 1. Schriftführer. Von 1962 bis 1971 übernahmen ROLF KAISER und von 1971 bis 1983 FRITZ ZIMMER dieses Amt. Von 1983 bis zu seinem tragischen Tod in einer Lawine im Januar 1997 prägte ERNST BRUSIS dieses Amt. 1997 wurde auf der Tagung in Graz RAINER KÜRZL zum 1. ständigen Schriftführer gewählt.